Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Prottes beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben.

1.  für Nutzhunde jährlich EUR 6,54 pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich EUR 80,-- pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich EUR 30,- pro Hund